Anhang zum Medienanfragensleistungen (Media Request Service)- zuletzt aktualisiert: 9. August 2021
Dieser Anhang bezüglich Medienanfragensleistungen („Anhang“) ergänzt den zwischen den Parteien bestehenden Vertrag. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang verwendet, aber nicht definiert werden, haben die im Vertrag angegebene Bedeutung. . Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Anhang und dem Vertrag hat dieser Anhang Vorrang. Die Artikel des Vertrags, die sich auf die Vertraulichkeits- und Entschädigungspflichten des Lieferanten beziehen, finden nicht auf Medienanfragensleistungen Anwendung und sind in diesem Anhang aufgeführt.
1. Definitionen
„Expert“ bezeichnet die Person, die auf eine Anfrage antwortet.
„Journalist“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die sich beim Medienanfragenleistungen als Nachrichtenreporter, Blogger oder andere Medienquelle anmeldet.
„Medienanfragensleistungen“ bezeichnet Leistungen des Lieferanten, die Informationsquellen mit Journalisten verbinden.
„Anfrage“ bezeichnet eine von einem Journalisten an die Medienanfragenleistung übermittelte Informationsanfrage.
2. Nutzungsbedingungen
2.1 Pflichten. Der Kunde: (a) darf Journalisten nur über die vom Journalisten oder Lieferanten angegebenen Kommunikationsmittel kontaktieren; (b) erklärt sich damit einverstanden, dass die Medienanfragenleistungen und Anfragen von den Nutzern nur für interne Geschäftszwecke des Kunden verwendet werden; (c) darf die Medienanfragenleistungen in Zusammenhang mit der Veröffentlichung, Einstellung oder Verbreitung von obszönem oder anderweitig ungesetzlichem Inhalt nicht verwenden; (d) darf die Medienanfragenleistungen nicht nutzen, um sich als Dritter auszugeben oder auf andere Weise eine Verbindung zu einem Dritten falsch auszugeben; (e) darf die Medienanfragenleistungen nicht nutzen, um sich eine in einer Anfrage enthaltene Idee oder Konzept anzueignen; (f) wird nicht auf eine Anfrage mit Beiträgen (Pitches) antworten, die keine oder wenige Relevanz in Bezug auf eine Anfrage aufweisen; und (g) darf keinen bösartiger Code in die Medienanfragensleistungen einführen. Der Kunde wird den Lieferanten, seinen verbundenen Unternehmen sowie seine eigenen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Handelsvertreter und sonstige Vertreter und Drittlieferanten, Lizenzgeber und Vertriebshändler von Verlusten (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren) freistellen, die aus einem Anspruch Dritter im Zusammenhang mit Kundendaten ergeben.
2.2. Haftungsausschluss. Der Lieferant überprüft nicht die Identität oder Authentizität eines Journalisten und haftet nicht für: (a) den Inhalt der von einem Journalisten eingereichten Anfragen; (b) jede andere Handlung oder Unterlassung eines Journalisten. Der Lieferant haftet nicht für die Löschung, Verfälschung oder das Versäumnis der Einstellung, Speicherung oder Weiterleitung von Nachrichten oder anderen Inhalten (einschließlich der Anfragen).
2.3. Lizenz. Der Kunde gewährt dem Lieferanten ein weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches, übertragbares, unentgeltliches und unterlizenzierbares Recht sowie eine Lizenz zum Kopieren, Speichern, Vervielfältigen, Verbreiten und Archivieren von Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung der Medienanfragensleistungen.
2.4. Löschung und Aussetzung. Sollte der Kunde die Bestimmungen dieses Anhangs verletzten, ist der Lieferant jederzeit berechtigt Kundendaten aus den Medienanfragensleistungen zu entfernen oder aussetzen.