Anhang zum Cision-Impact-Dienst - zuletzt aktualisiert: 9. August 2021
Dieser Anhang zum Cision-Impact-Leistungen („Anhang“) ergänzt den zwischen den Parteien bestehenden Vertrag. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang verwendet, aber nicht definiert werden, haben die im Vertrag angegebene Bedeutung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Anhang und dem Vertrag hat dieser Anhang Vorrang.
1. Definitionen
Im Sinne dieses Anhangs beziehen sich die im Vertrag enthaltenen Verweise auf „Leistungen“ auf Cision Impact Leistungen (wie nachstehend definiert).
„Zielgruppe“ bezeichnet eine Gruppe von Cision IDs.
„Zielgruppensegmentleistungen“ bezeichnet Leistungen, die der Lieferant dem Kunden gemäß einem Auftrag und/oder Leistungsbeschreibung (Statement of Work) erbringt, bei denen der Lieferant einen aggregierten Datensatz von Personen erstellt, die über Cision-Impact mit Kundendaten oder Lieferantendaten in Kontakt getreten sind.
„Cision ID“ bezeichnet einen eindeutigen, unsichtbaren, nicht identifizierbaren, alphanumerischen Wert innerhalb des Datensatzes.
„Cision-Impact“ bezeichnet Berichte, welche die Reichweite und Wirkung von Medien (earned media), Pressemitteilungen und sonstiger Unternehmenskommunikation messen. Der Lieferant stellt dem Kunden diese Berichte auftragsgemäß zur Verfügung.
„Umwandlungsereignisse“ (conversion event) bezeichnet Metrik-daten von Webseiten, die die Ergebnisse von Cision-Impact stärken.
2. Cision-Impact-Mutzungsbedingungen
2.1. Gebühren. Die Gebühren beruhen auf der zwischen den Parteien vereinbarten Schätzung der Nutzung durch den Kunden. Der Lieferant kann Prüfungen durchführen, um das tatsächliche Volumen des Kunden zu ermitteln. Wenn das geprüfte Volumen des Kunden den vereinbarten Schätzwert übersteigt, stellt der Lieferant die Bereitstellung von Inhalten oberhalb des Schätzwertes ein.
2.2. Verteilter Code. Um conversion events in Cision-Impact zu ermöglichen, kann der Lieferant dem Kunden einen Code zur Verfügung stellen, der in die Webseite des Kunden implementiert wird („Verteilter Code“). Der Lieferant gewährt dem Kunden während der Laufzeit eines Auftrags eine nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung des verteilten Codes auf den Webseiten des Kunden. Der Kunde behält die Kontrolle über die Installation und Konfiguration des verteilten Codes auf jeder Webseite des Kunden und ist für alle Verluste verantwortlich, die sich aus der Verwendung des verteilten Codes ergeben. Nach Beendigung oder Ablauf des Auftrags entfernt und löscht der Kunde unverzüglich alle Kopien des verteilten Codes. Der Begriff „Leistungen“ im Vertrag umfasst den verteilten Code.
3. Nutzungsbedingungen der Zielgruppensegmentleistungen
3.1. Lizenz. Der Lieferant gewährt dem Kunden ein begrenztes, nicht exklusives, widerrufliches, nicht übertragbares, nicht unterlizensierbares Recht, Cision IDs für bezahlte Retargeting-Kampagnen und das Management von Zielgruppen-Targeting zu nutzen.
3.2. Einschränkungen. Alle im Vertrag enthaltenen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Lieferantendaten gelten für Cision IDs und Zielgruppen. Der Kunde ist nicht berechtigt CisionIDs oder Zielgruppen zur Identifizierung, erneunten Identifizierung oder zur direkten Kontaktaufnahme mit einer Person zu verwenden.
3.3. Gebühren. Bei Aktivierung jeder CisionID für bezahltes Re-targeting fallen zusätzliche Gebühren an (einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen CPM, Gebühren für bezahlte Medienplattformen oder Medienkosten), die im Auftrag festgelegt sind (die „Aktivierungsgebühren“). Aktivierungsgebühren werden im Anschluss an die Aktivierung in Rechnung gestellt.
Bezahlte Re-targeting-Kampagnen. Der Lieferant kann den Kunden gemäß den Angaben in einem Auftrag, bei der Aktivierung von Cision IDs für bezahlte Re-targeting-Kampagnen über Drittpartner unterstützen. Der Lieferant kann dem Kunden die aus den Zielgruppensegmentleistungen resultierende Zielgruppe auch über die Datenmanagement-Plattform („DMP“) oder Demand Side-Plattform („DSP“) des Kunden zur Verfügung stellen. In einsem solchen Fall teilt der Kunde (a) dem Lieferanten unverzüglich die Kontaktinformationen für die DMP oder DSP des Kunden mit und (b) wird die Zielgruppensegmentleistungen ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen nutzen. Zusätzlich zu den in Artikel 3.2 dargelegten Einschränkungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, keiner anderen Partei zu gestatten, (a) die Zielgruppe(n) für oder im Namen eines Dritten zu verwenden; oder (b) einem Dritten, mit Ausnahme der DMP oder DSP des Kunden, Zugang zur Zielgruppe oder zu Informationen, Materialien oder Dokumentation im Zusammenhang mit der Zielgruppe zu gewähren. Bei Beendigung oder Ablauf des Auftrags löscht der Kunde unverzüglich die Zielgruppe und alle Daten, die sich auf die Zielgruppensegmentleistungen beziehen oder von diesen abgeleitet sind, einschließlich der Daten, die sich im Besitz der DMP oder DSP des Kunden befinden.