Anhang zu den Monitoringleistungen – letzte Aktualisierung: 7 September 2023
Dieser Anhang zu den Monitoringleistungen („Anhang“) ergänzt den bestehenden Vertrag zwischen den Parteien. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang verwendet, aber nicht definiert werden, haben die im Vertrag festgelegte Bedeutung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Anhang und dem Rahmenvertrag hat dieser Anhang Vorrang.
1. Begriffe
„Entschädigungsberechtigte“ hat für die Zwecke dieses Anhangs die im Rahmenvertrag festgelegte Bedeutung und umfasst die Dritten Inhaltsanbieter des Lieferanten.
„Berichte“ bezeichnet die Leistungen, die für den Kunden in Form von analytischen Berichten erbracht werden.
„Leistungen“ bezeichnet die Monitoring- und Analyseleistungen, die der Lieferant für den Kunden erbringt.
„Lieferantendaten“ hat für die Zwecke dieses Anhangs die im Rahmenvertrag festgelegte Bedeutung und ist ausschließlich von Berichten zu verstehen.
2. Bedingungen der Leistungen
2.1. Verantwortung. Der Kunde verpflichtet sich die Nutzungsbedingungen von Twitter, unter https://twitter.com/tos, und die Nutzungsbedingungen von YouTube, unter https://www.youtube.com/t/terms, einzuhalten.
2.2. Nutzerschutz. Der Kunde wird nicht: (a) wissentlich Lieferantendaten anzeigen, verteilen oder anderweitig einer natürlichen Person oder juristischen Einheit zur Verfügung stellen, von denen er vernünftigerweise annimmt, dass sie die Daten des Lieferanten in einer Weise nutzen könnten, die mit den angemessenen Erwartungen dieser Person in Bezug auf den Datenschutz unvereinbar wären; (b) Recherchen oder Analyse durchführen, die eine kleine Gruppe betroffener Personen oder eine einzelne betroffene Person zu ungesetzlichen oder diskriminierenden Zwecke isolieren; (c) die Lieferantendaten nutzen, um eine betroffene Person auf Grundlage von Gesundheitszustand, ungünstigem Finanzstatus bzw. ungünstiger finanzieller Lage, politischer Zugehörigkeit oder Überzeugung, ethnischer Herkunft, religiöser oder philosophischer Zugehörigkeit oder Überzeugung, Geschlechtsleben oder sexueller Orientierung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Daten im Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat oder anderen sensiblen Kategorien personenbezogener Daten, die nach geltendem Recht verboten sind, gezielt zu erfassen, zu segmentieren bzw. zu profilieren (d) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten, jedoch vorbehaltlich dem anwendbaren Recht, Lieferantendaten anzuzeigen, zu verteilen oder anderweitig einem Mitglied der US-Geheimdienste oder einer anderen staatlichen oder öffentlich- rechtlichen Einrichtung zur Verfügung zu stellen.
2.3. Vernichtung, Entfernung oder Berichtigung von Lieferantendaten. Der Lieferant kann möglicherweise aufgefordert werden, Lieferantendaten zu entfernen oder zu berichtigen. In solchen Fällen wird der Lieferant den Kunden über die betroffenen Lieferantendaten informieren, die entfernt oder korrigiert werden müssen, und der Kunde wird diese Daten unverzüglich aus seinen Systemen entfernen oder korrigieren. Bei Beendigung oder Ablauf des Vertrags wird der Kunde mit Ausnahme der Berichte alle Lieferantendaten, die er erhalten hat, löschen oder vernichten und wird gegenüber dem Lieferanten bestätigen, dass diese Löschung und Vernichtung durchgeführt wurden.
2.4. Einschränkungen. Der Kunde wird die Lieferantendaten nicht als Beweismittel in Gerichtsverfahren, bei politischen Aktivitäten oder für öffentliche Darstellungen verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marketing, Werbung, Befürwortung, Reklame und Bildungsausstellungen. Gebühren können auf den zwischen den Parteien vereinbarten Schätzungen zur Nutzung durch den Kunden festgelegt werden. Der Lieferant kann Prüfungen durchführen, um das tatsächliche Volumen des Kunden zu ermitteln. Wenn das geprüfte Volumen des Kunden den vereinbarten Schätzwert übersteigt, wird der Lieferant die Bereitstellung von Lieferantendaten über diese Schätzung hinaus einstellen.
2.5. Lizenz für Lieferantendaten. Der Lieferant gewährt dem Kunden eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, zum Herunterladen, Kopieren oder anderweitigen Entfernen von Lieferantendaten aus den Systemen des Lieferanten, ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden.
2.6. Lizenz für Kundendaten. Der Kunde gewährt dem Lieferanten eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Verarbeitung von Kundendaten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen.
2.7. Verfügbarkeit. Die Dienstleistungen halten eine durchschnittliche Verfügbarkeit von mindestens 99,5 % aufrecht, gemessen auf monatlicher Basis, mit Ausnahme von Ausfallzeiten, die durch (1) planmäßige Wartungsarbeiten zwischen 0.00 und 6.00 Uhr amerikanische Ostküstenzeit;
(2) Notfallwartungsarbeiten und (3) höhere Gewalt (wie im Rahmenvertrag definiert) verursacht werden. Der Zugang zu den Leistungen kann während den geplanten Wartungszeiten möglich sein, der Zugriff zu Leistungen kann jedoch während notwendiger Wartungszeiten eingeschränkt sein.
2.8. Unterstützung. Der Kunde hat uneingeschränkten Zugang zum Online–Produkt-Support-Center des Lieferanten.
2.9. Haftungsausschlüsse. Der Lieferant unterhält oder kontrolliert nicht die Inhalte Dritter oder die Inhalte anderer Websites, die über die Dienste oder innerhalb von Berichten zugänglich gemacht werden, und der Lieferant ist für diese nicht verantwortlich. Die Daten des Anbieters werden ohne Mängelgewähr und unter Ausschluss jeglicher ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien bereitgestellt. Quellen Dritter können jederzeit beschließen, geltende Beschränkungen zu ändern oder den Zugriff auf ihre Inhalte im Rahmen dieser Vereinbarung zu untersagen.
2.10. Freistellung durch den Kunden. Der Kunde wird die Entschädigungsberechtigten des Lieferanten von Verlusten freistellen, die sich aus einem Anspruch eines Dritten gegen den Lieferanten entstehen, der sich aus der Nutzung des Inhalts eines solchen Dritten durch den Kunden ergibt.
2.11. Agenturkunden. Wenn der Kunde eine Werbe- oder Public-Relation-Agentur ist, darf der Kunde die Dienste im Namen eines bestimmten Kunden des Kunden nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung nutzen, und der Kunde muss seinem Kunden alle in der Vereinbarung festgelegten Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Berichten oder der Drittquelle weitergeben.
3. Bedingungen der Broadcasting-Leistungen
Dieser Abschnitt 3 legt zusätzliche Bedingungen fest, die auf die Ausstrahlungsmedien betreffenden Leistungen („Ausstrahlungsleistungen“) und Lieferantendaten, die durch die Ausstrahlungsleistungen bereitgestellt werden gelten („Ausstrahlungsinhalte“).
3.1. Zulässige Nutzung. Der Kunde und die Nutzer dürfen: (a) Video- und Audiostreams suchen und abrufen; (b) Clips für die Speicherung und den Abruf von den Servern des Drittanbieters über die zur
Verfügung gestellten Tools bearbeiten; (c) die Ausstrahlungsinhalte nur für die interne, professionelle Nutzung durch den Kunden und für private, nicht kommerzielle Kritik, Kommentare, Nachrichtenberichterstattung, Lehre, Wissenschaft oder Forschung verwenden; (d) die Ausstrahlungsinhalte nur innerhalb der Organisation des Kunden in Form von digitalen Kopien oder Links per E-Mail verbreiten, wie es die Software des Drittanbieters erlaubt; (e) keinen Teil des Ausstrahlungsinhalts öffentlich verbreiten, ausstrahlen, übertragen, anzeigen oder anderweitig öffentlich ausstellen, einschließlich der Veröffentlichung von Clips in einem Intranet; (f) keine davon abgeleiteten Werke erstellen, Links kopieren und einfügen, weiterverkaufen, zurückentwickeln oder anderweitig an Dritte den Ausstrahlungsinhalt oder die Software der dritten Partei weiterverteilen. Der Kunde und die Benutzer müssen sich nach besten Kräften bemühen, das unbefugte Kopieren oder die Verbreitung des Ausstrahlungsinhalt zu verhindern. Ungeachtet des Vorstehenden können bestimmte Download- oder Streaming-Funktionen nicht verfügbar sein, wenn diese Funktionen durch den Drittanbieter des betreffenden Ausstrahlungsinhalts oder durch Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt sind oder werden.
4. Nutzungsbedingungen der LexisNexis-Inhalte
Dieser Abschnitt 4 legt zusätzliche Bedingungen fest, die auf LexisNexis-Inhalte anwendbar sind, aufdie über die Leistungen zugegriffen wird („LexisNexis-Inhalte“).
4.1. LexisNexis-Inhalte. Etwaige LexisNexis-Inhalte unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LexisNexis, die unter http://www.lexisnexis.com/terms/general.aspx zu finden sind, bzw. anderen Bedingungen, die derKunde direkt mit LexisNexis vereinbart hat.
4.2. Quickshare. Wenn der Kunde Quickshare abonniert, kann er LexisNexis-Inhalte intern an die in dem Auftrag angegebene Anzahl von Empfängern durch tägliche Newsletter, E-Mail-Übertragung und/oder über das Intranet des Kunden veröffentlichen oder verteilen. Für die Zwecke dieses Absatzes schließt der Begriff "intern" den Kunden und seine verbundenen Unternehmen ein.
5. Nutzungsbedingungen der kanadischen Inhalte
Dieser Abschnitt 5 enthält zusätzliche Bedingungen, die für Lieferantendaten aus Kanada („kanadische Inhalte“) gelten, auf die über die Leistungen zugegriffen wird.
5.1. Kanadische Inhalte. Alle kanadischen Inhalte unterliegen den Bedingungen, die unter http://cnw.en.mediaroom.com/cnw-content-licensing-terms verfügbar sind.
6. Nutzer im Vereinigten Königreich
Dieser Abschnitt 6 enthält zusätzliche Bedingungen, die auf Inhalte der Newspaper Licensing Agency („NLA“) bzw. der Copyright Licensing Agency („CLA“) gelten, auf die Nutzer im Vereinigten Königreich über die Leistungen zugegriffen („NLA- oder CLA-Inhalte“).
6.1. NLA- und CLA-Inhalte. Wenn der Kunde einem Nutzer im Vereinigten Königreich Zugang zu von der NLA bzw. der CLA stammenden Inhalten gewährt, wird der Kunde: (a) eine Lizenz für NLA- oder CLA-Inhalte, auf die über die Leistungen zugegriffen wird, direkt von der NLA bzw. dem CLA für die betreffenden Nutzer im Vereinigten Königreich einholen; (b) NLA- oder CLA-Inhalte weder intern noch an Dritte (mit Ausnahme von lizenzierten Public Relations-Beratungsunternehmen und/oder Handels-
/Berufsverbänden) weiter vervielfältigen, kopieren, vertreiben, ausstellen, verkaufen, veröffentlichen, senden, in Umlauf bringen, liefern oder übertragen, sofern sie nicht von der NLA oder dem CLA lizenziert wurden, so dass die geistigen Eigentumsrechte der NLA bzw. des CLA verletzt werden; (c) keinerlei Urheberrechtshinweise, die sich bei Zugriff bzw. Lieferung auf oder in den NLA- oder CLA- Inhalten befinden, entfernen, verbergen oder anderweitig verändern; (d) NLA- oder CLA-Inhalte nicht
in elektronischer Form als Teil einer Daten-Bibliothek bzw. eines Datenarchivs speichern, die nicht zu den Leistungen gehören; und (e) auf Verlangen des Lieferanten eine Erklärung vorlegen, in der die Zahl der zulässigen Nutzer innerhalb der Organisation des Kunden im Vereinigten Königreichangegeben ist.
7. Nutzungsbedingungen der französischen Inhalte
Dieser Abschnitt 7 enthält zusätzliche Bedingungen, die für Lieferantendaten aus Frankreich
(„französische Inhalte“) gelten, auf die über die Leistungen zugegriffen wird.
Alle französischen Inhalte unterliegen den Bedingungen, die unter https://www.cision.com/legal/service-appendices/french-content-services-appendix verfügbar sind.
8. Nutzungsbedingungen für Dow Jones Inhalte
Dieser Abschnitt 8 enthält zusätzliche Bedingungen, die für Lieferantendaten aus Dow Jones („Dow Jones Inhalte“) gelten, auf die über die Leistungen zugegriffen wird.
Alle Dow Jones Inhalte unterliegen den Bedingungen, die unter https://www.cision.com/lega/service-appendices/monitoring-services-appendix/dowjones/ verfügbar sind.
9. Berichte
9.1. Verwendung von Berichten. Berichte können Daten aus externen Quellen, Analysen des Lieferanten in Bezug auf externe Quellen und Auszüge, Zusammenfassungen und/oder Links zu externen Quellen umfassen. Der Lieferant wird weder Artikel in vollständiger Länge übersetzen noch den Text von Artikeln in vollständiger Länge an den Kunden weitergeben, sofern er nicht über die Lizenz für die Bereitstellung derartiger Inhalte verfügt. Der Lieferant gewährt dem Kunden eine nicht- exklusive, eingeschränkte Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Darstellung, Aufführung, Verbreitung von Kopien und Erstellung von Bearbeitungen der Berichte ausschließlich innerhalb der Organisation des Kunden in Verbindung mit seinem normalen Geschäftsverlauf. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Berichte, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten weder ganz noch teilweise zu veröffentlichen, zu verkaufen, an Unberechtigte zu verteilen oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Inhalte aus Drittquellen, die in Berichten enthalten sind oder dem Kunden anderweitig vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden dürfen nicht, ganz oder teilweise veröffentlichen, verkaufen, verteilen, kopieren oder reproduzieren werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass (i) der Lieferant Eigentümer der Inhalte ist, die er zu den Berichten beiträgt, (ii) der Lieferant seine Standardberichtsformate und -vorlagen für andere Kunden wiederverwenden darf und (iii) die Berichte in der Regel Zusammenfassungen und Analysen von Inhalten aus Drittquellen enthalten, wobei diese Inhalte weiterhin den Urheberrechten des jeweiligen Autors oder Verwertungsgesellschaft