Listening Service Anhang - zuletzt aktualisiert: 2. August 2021
Dieser Social Listening Service Anhang ("Anhang") ergänzt den zwischen den Parteien bestehenden Vertrag ("Vertrag"). Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang verwendet, aber nicht definiert werden, haben die im Vertrag definierte Bedeutung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Anhang und dem Vertrag hat dieser Anhang Vorrang.
1. Definitionen
"Bericht" bezeichnet einen vom Research-Team des Lieferanten für den Kunden erstellten individuellen Bericht.
"Leistungen" bezeichnet die vom Lieferanten an den Kunden erbrachten Social Listening Leistungen.
2. Leistungsbedingungen
2.1. Verantwortung. Der Kunde ist zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen von Twitter und Youtube, in der Regel unter https://twitter.com/tos und https://www.youtube.com/t/terms verpflichtet.
2.1. Schutz der Nutzer. Der Kunde wird nicht: (a) wissentlich Lieferantendaten anzeigen, verteilen oder anderweitig einer Person oder Einrichtung zur Verfügung stellen, von der er vernünftigerweise annimmt, dass sie die Lieferantendaten auf eine Art und Weise nutzen könnte, die mit den angemessenen Erwartungen dieser Person in Bezug auf Datenschutz unvereinbar ist; (b) Untersuchungen oder Analysen durchführen, die einen kleinen Personengruppe oder eine einzelne Person für ungesetzliche oder diskriminierende Zwecke isolieren; (c) die Lieferantendaten verwenden, um Personen auf der Grundlage ihrer Gesundheit, ihrer negativen Finanzlage oder Zustand, ihrer politischen Zugehörigkeit oder Überzeugung, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer religiösen oder philosophischen Zugehörigkeit oder Überzeugung, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, von Informationen über die angebliche oder tatsächliche Begehung eines Verbrechens oder anderer gemäß anwendbarem Recht verbotenen sensibler Kategorien von personenbezogener Daten gezielt zu erfassen, zu segmentieren oder zu profilieren; (d) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten, jedoch vorbehaltlich des anwendbaren Rechts, Lieferantendaten anzeigen, verteilen oder anderweitig einem Mitglied der US-Geheimdienste oder einer anderen staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtung zur Verfügung stellen.
2.2. Entfernung von Lieferantendaten. Der Lieferant kann von einem Lizenzgeber oder aufgrund des anwendbaren Rechts aufgefordert sein, personenbezogene Daten aus den dem Kunden zur Verfügung gestellten Lieferantendaten zu entfernen. In solchen Fällen wird das Unternehmen den Kunden über die von der Entfernung betroffenen Inhalte benachrichtigen, und der Kunde wird diese Inhalte unverzüglich aus seinen Systemen entfernen, unabhängig davon, ob die Entfernung während oder nach der Vertragslaufzeit geschieht.
3. Geistiges Eigentum
3.1. Berichte. Der Lieferant ist Eigentümer aller Berichte, mit Ausnahme der darin enthaltenen Kundendaten. Der Lieferant gewährt dem Kunden in Übereinstimmung mit diesem Vertrag eine weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung des Berichts und der im Bericht enthaltenen Lieferantendaten.
3.2. Lizenz zur Nutzung von Lieferantendaten. Der Lieferant gewährt dem Kunden in Übereinstimmung mit diesem Vertrag eine weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung, zum Herunterladen, Kopieren oder anderweitigen Entfernung von Daten aus den Systemen des Unternehmens.
3.3. Lizenz zur Nutzung von Kundendaten. Der Kunde gewährt dem Lieferanten eine nicht ausschließliche, unentgeltliche Lizenz zur Verarbeitung von Kundendaten zum Zwecke der Erbringung der Leistungen.