Lizenzvertrag für Dow-Jones-Inhalte (der „Lizenzvertrag“)
In diesem Abschnitt werden zusätzliche Bedingungen festgelegt, die für Dow-Jones-Inhalte gelten, auf die über den Dienst zugegriffen wird („Dow-Jones-Inhalte“).
1. Begriffsbestimmungen.
a. „Kunde“ bezeichnet die juristische Person, die den Zugriff auf den Dienst abonniert hat, um ihn durch ihre zulässigen Nutzer für PRCC-Arbeitsfunktionen zu nutzen.
b. „Beauftragte PR-Firma“ bezeichnet eine PR-Firma, die einen Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen hat.
c. „Abgeleitete Daten“ bezeichnet Datenpunkte, die vom Anbieter aus den Dow-Jones-Inhalten generiert wurden, die (b) nicht das Urheberrecht oder andere Rechte des ursprünglichen Herausgebers der zugrundeliegenden Dow-Jones-Inhalte verletzen; und (c) nicht als Ersatz für den ursprünglichen Nachrichtenartikel oder urheberrechtlich geschütztes Material genutzt werden können.
d. „Schlagzeile“ bezeichnet die Überschrift, den Auszug und den Link zum Volltext der Dow-Jones-Inhalte, die innerhalb des Dienstes angezeigt werden.
e. „Zulässige Nutzer“ bezeichnet:
i. Mitarbeiter der Kommunikations- und PR-Abteilung, also Personen, die direkt in den Abteilungen für Unternehmenskommunikation und PR des Kunden beschäftigt sind und deren alleinige oder primäre berufliche Verantwortung es ist, PRCC-Arbeitsfunktionen auszuführen;
ii. Mitarbeiter von beauftragten PR-Firmen, also Personen, die bei einer beauftragten PR-Firma angestellt sind und die ausschließlich zum Nutzen des Kunden (und der Mitarbeiter seiner Kommunikations- und PR-Abteilung) mit dem Dienst interagieren, wenn der Kunde ein Vertragskunde sowohl des Anbieters als auch der beauftragten PR-Firma ist;
iii. zulässige Nutzer von Dow-Jones-Abonnenten, also Personen in der Kommunikations- und PR-Abteilung eines Kunden, die PRCC-Arbeitsfunktionen ausüben, wenn der Kunde über ein eigenes Unternehmensabonnement bei Dow Jones verfügt;
iv. berechtigte Einzelpersonen, also Personen, die bei einem Kunden angestellt sind, der keine Abteilung für Unternehmenskommunikation oder PR hat, die aber PRCC-Arbeitsfunktionen ausführen; und
v. staatliche Nutzer, also Mitarbeiter eines Kunden, bei dem es sich um eine nationale, bundesstaatliche, einzelstaatliche, provinzielle oder lokale Regierungsorganisation handelt, deren alleinige oder primäre berufliche Verantwortung es ist, PRCC-Arbeitsfunktionen auszuführen.
f. „PRCC-Arbeitsfunktionen“ bezeichnet die folgenden Arbeitsfunktionen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit (oder Medien) und Unternehmenskommunikation für den Kunden: Ermittlung von Influencern; Kommunikation mit Influencern und Aufzeichnung von Interaktionen; Beobachtung von Nachrichten, sozialen und anderen Inhaltsquellen, in denen die Unternehmensmarke, Produkte, Dienstleistungen, Branche oder Führungskräfte des Arbeitgebers erwähnt werden; Unterstützung von Marketingmaßnahmen zur Förderung, zum Aufbau, zur Aufrechterhaltung und/oder zur Verbesserung des Images, der Sichtbarkeit und/oder der Glaubwürdigkeit des Arbeitgebers und zur Aufrechterhaltung oder Steigerung des Umsatzes des Arbeitgebers, unter anderem durch Krisenkommunikation; Verwaltung oder Beteiligung an der Erstellung und Verteilung von Unternehmenskommunikation; Verbraucherforschung und Verbraucherinformationen; Analyse, Verwaltung oder Entwicklung von interner und/oder Stakeholder-Kommunikation und/oder Medienberichten; Verfolgung von Wettbewerbern und aktueller Themen in der Branche; und Messung der Wirkung durch:
i. Ermittlung und Identifizierung von Influencern, die die Wahrnehmung des Unternehmens, der Marke, der Produkte, der Dienstleistungen, der Wettbewerber, der Branche und des allgemeinen Rufs beeinflussen;
ii. Vorbereitung der Kommunikation mit Influencern und Aufzeichnung und Messung solcher Interaktionen;
iii. Messung der Auswirkungen von Inhalten auf den Ruf der Marke oder des Unternehmens durch die Erstellung von qualitativen und quantitativen Analyseberichten oder Dashboards, inklusive Visualisierungen, die die kumulativen Auswirkungen von Nachrichten, sozialen und anderen Inhalten aufzeigen;
iv. Messung der Auswirkungen von bezahlten, verdienten, sozialen und eigenen Medienkommunikationskampagnen;
v. Erstellung von automatisierten und manuell bearbeiteten Medien-Briefings für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Unternehmenskommunikation und Marketing; und
vi. Durchsehen von Schlagzeilen (die Links zu Artikeln und Auszügen enthalten) von Dow-Jones-Inhalten, um Trends und das Klima hinsichtlich der Marke eines Endnutzers zu ermitteln.
g. „Dienst“ bezeichnet ein geschlossenes und passwortgeschütztes Media-Intelligence- und/oder Public-Relations-Softwareangebot, welches für Mitarbeiter der Kommunikations- und PR-Abteilung, die PRCC-Arbeitsfunktionen ausführen, sowie für Mitarbeiter von beauftragten PR-Firmen bestimmt ist.
h. „Anbieter“ bezeichnet das Unternehmen, das dem Kunden den Dienst bereitstellt.
2. Dow-Jones-Inhaltslizenz.
a. Über den Dienst kann der Kunde auf ein dreißig (30) Tage lang laufendes Archiv der Dow-Jones-Inhalte zugreifen, die in einem Auftrag angegeben sind. Der Anbieter räumt dem Kunden über Dow Jones eine begrenzte, persönliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung, zum Abruf und zur Speicherung der Dow-Jones-Inhalte ausschließlich über den Dienst ein.
i. Die Dow-Jones-Inhalte sind Eigentum von Dow Jones oder über Dow Jones von Dritten lizenziert. Der Anbieter und Dow Jones übernehmen keine Garantie, Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Bereitstellung (oder Nichtbereitstellung) von lizenzierten Inhalten Dritter, die zu jeder Zeit entfernt werden können, auch wenn sie in einem Auftrag abonniert wurden.
ii. Quellen können sowohl aus den Dow-Jones-Inhalten entfernt als auch zu den Dow-Jones-Inhalten hinzugefügt werden. Möglicherweise sind für neue Quellen ein zusätzlicher Auftrag und weitere Gebühren erforderlich.
iii. Die Rechte zur Nutzung der Dow-Jones-Inhalte im Rahmen dieses Anhangs sind auf vertraglicher Basis geregelt, und in diesem Anhang wird diese Nutzung geregelt. Mit dieser Lizenz ist das Herunterladen oder die Weiterverbreitung von Dow-Jones-Inhalten nicht gestattet.
3. Zulässige Verwendung und Nutzungsbeschränkungen.
a. Zulässige Nutzer dürfen auf die Dow-Jones-Inhalte zugreifen und sie für PRCC-Arbeitsfunktionen und zur Unterstützung der folgenden Zwecke verwenden:
i. um Abfragen in den Dienst einzugeben, vom Anbieter generierte abgeleitete Daten und Schlagzeilen abzurufen, die mit Volltextartikeln aus den Dow-Jones-Inhalten innerhalb des Dienstes verlinkt sind;
ii. um Schlagzeilen und abgeleitete Daten anderen zulässigen Nutzern des Kundenunternehmens oder seiner beauftragten PR-Firma bereitzustellen, und zwar für einen Zeitraum von bis zu dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem die jeweiligen zugrundeliegenden Artikel aus den Dow-Jones-Inhalten erstmals zugänglich gemacht wurden. Einzelne Mitarbeiter der vom Kunden beauftragten PR-Firma dürfen nur über den Dienst auf die Dow-Jones-Inhalte zugreifen.
b. Der Kunde sorgt dafür, dass seine zulässigen Nutzer Folgendes nicht tun:
i. die Dow-Jones-Inhalte und abgeleiteten Daten verwenden, vervielfältigen, verbreiten, anzeigen, übersetzen, verkaufen, veröffentlichen, ausstrahlen, zusammenfassen oder an Dritte weitergeben, auch nicht an andere Personen innerhalb der Organisation des Kunden, die keine zulässigen Nutzer sind;
ii. die Dow-Jones-Inhalte, abgeleiteten Daten oder abgeleiteten Inhalte (insbesondere Charts aus den Dow-Jones-Inhalten) in einem kommerziellen Nachrichten- oder Informationsdienst weiterverbreiten, veröffentlichen oder verwenden oder Dritten gestatten, dies zu tun;
iii. die Dow-Jones-Inhalte oder abgeleiteten Daten weder zu ihrem Vorteil nutzen, noch in Verbindung mit: (a) einer Data-Mining- oder Text-Mining-Software oder einer automatisierten Trendanalyseanwendung; (b) für die Entwicklung, das Testen oder die Verwendung von algorithmischen oder automatisierten Anwendungen, Datenanalyseprozessen oder in algorithmischen oder automatisierten Anwendungen oder Datenanalyseprozessen; oder (ii) Systemen oder Anwendungen, die ein Programm aktivieren, das Nachrichten in Kundenbeziehungsmanagement-, Auftragsmanagement-, Handels-, Portfoliomanagement-Tools oder -Systeme, Mid- oder Back-Office-Anwendungen oder Echtzeit-Zahlungsüberwachungsanwendungen und/oder -dienste integriert;
iv. ein(e) gemeinsam genutzte(s) Bibliothek oder Archiv von Dow-Jones-Inhalten und/oder abgeleiteten Daten in elektronischer Form getrennt vom Dienst speichern;
v. Dow-Jones-Inhalte und/oder abgeleitete Daten wie folgt verbreiten oder anzeigen: (a) Dritten; (b) als Teil von „Co-Branding“-, „White-Label“-, „Private-Label“- oder „Framed“-Websites oder -Diensten (insbesondere über eine Website oder durch andere Vorkehrungen, die mit den Marken, Handelsnamen, Logos oder Abzeichen des Anbieters oder einer anderen Person als dem Anbieter versehen sind); (c) über einen Feed (insbesondere über RSS-Feeds); oder (d) über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (Application Programming Interface, API);
vi. Inhalte von WSJ.com, Barrons.com, MarketWatch.com oder einer anderen Dow-Jones-Website durch „Scraping“ abrufen oder von anderen Unternehmen, die Inhalte von diesen Websites durch „Scraping“ abrufen oder verwenden, kaufen;
vii. Dow-Jones-Inhalte und abgeleitete Daten im Open Access verbreiten oder anzeigen; und
viii. die Dow-Jones-Inhalte oder abgeleiteten Daten ganz oder teilweise bearbeiten, modifizieren, zurückentwickeln oder disassemblieren (insbesondere die Zeit- und Datumsangaben zu den einzelnen Schlagzeilen und Meldungen) oder die Dow-Jones-Inhalte und abgeleiteten Daten zur Erstellung abgeleiteter Werke verwenden.
c. In keinem Fall wird der Kunde (i) seine direkte(n) Beziehung(en), die er ggf. bei Ausführung dieses Anhangs mit einem der einzelnen Herausgeber von Dow-Jones-Inhalten unterhält, oder (ii) Urheberrechtslizenzagenturen kündigen oder nicht verlängern, weil er Dow-Jones-Inhalte vom Anbieter über den Dienst erhalten hat.
4. Aussetzung des Zugriffs oder Beendigung. Hat der Kunde gegen die Lizenzbedingungen dieser Lizenzvereinbarung verstoßen, so ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf die Dow-Jones-Inhalte mit sofortiger Wirkung auszusetzen, soweit dies vernünftigerweise notwendig ist, um den Verstoß zu verhindern oder zu beenden, bis der Verstoß behoben ist. Nach alleinigem Ermessen des Anbieters kann diese Lizenzvereinbarung bei jeder tatsächlichen oder mutmaßlichen Verletzung oder widerrechtlichen Aneignung von Dow-Jones-Inhalten mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung wird so früh, wie es unter den gegebenen Umständen möglich ist, schriftlich mitgeteilt. Wenn das Problem gelöst wurde, kann der Zugriff wiederhergestellt werden oder es kann eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden.
5. Verantwortung. Sie, der Kunde, tragen als letztendlicher Nutzer der Inhalte die rechtliche und finanzielle Verantwortung gegenüber dem Anbieter, seinen Partnern und/oder Dow Jones für jegliche missbräuchliche Nutzung der Dow-Jones-Inhalte.
6. Newsletter. Sollte der Kunde (monatliche, vierteljährliche, jährliche oder unregelmäßige) Newsletter, Briefings oder Berichte (zusammenfassend „Newsletter“) abonnieren und vom Anbieter erhalten, die Dow-Jones-Inhalte enthalten können, wie in einem Auftrag angegeben, dann:
a. können diese Newsletter dem Kunden per E-Mail, als .pdf, .ppt oder in Papierform zugestellt werden;
b. können sie, sollten sie in elektronischem Format vorliegen, ausgewählte Schlagzeilen/abgeleitete Daten enthalten/darauf verlinken, wobei die zugehörigen vollständigen Artikelversionen der Dow-Jones-Inhalte durch Anklicken der Links zum Dienst zugänglich sind;
i. Nur zulässige Nutzer können Zugriff auf den Dienst erhalten.
ii. Die Newsletter können an vom Kunden beschäftigte sekundäre Newsletter-Nutzer weitergeleitet werden. „Sekundäre Newsletter-Nutzer“ bezeichnet Personen, die beim Kunden angestellt sind und Newsletter bekommen, die von Mitarbeitern der Kommunikations- und PR-Abteilung oder von Mitarbeitern der beauftragten PR-Firma desselben Kunden erstellt wurden. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass sekundäre Newsletter-Nutzer nur passive Empfänger von Newslettern sein dürfen und nicht anderweitig auf den Dienst zugreifen dürfen, sofern sie nicht vom Anbieter lizenziert sind und ein zulässiger Nutzer sind.
7. Berichterstattung. Innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Ende eines jeden Kalendermonats („Monatsbericht“) übermittelt der Kunde dem Anbieter einen schriftlichen Bericht im Tabellenkalkulationsformat oder einem anderen vereinbarten Format, der die folgenden Angaben enthält:
a. die vollständige juristische Bezeichnung des Kunden und aller beauftragten PR-Firmen, die im Vormonat im Namen des Kunden auf den Dienst zugegriffen haben;
b. die Anzahl der zulässigen Nutzer, die im Vormonat über den Dienst auf die Dow-Jones-Inhalte zugegriffen haben, einmal dargestellt als Gesamtzahl und einmal aufgeschlüsselt nach:
i. Mitarbeiter der Kommunikations- und PR-Abteilung;
ii. Mitarbeiter von beauftragten PR-Firmen;
iii. sekundäre Newsletter-Nutzer;
iv. berechtigte Einzelpersonen;
v. zulässige Nutzer von Dow-Jones-Abonnenten; und
c. die Anzahl der Newsletter, die vom Kunden im Vormonat verschickt wurden.
Der Kunde stimmt zu, dass er über alle erforderlichen Zustimmungen verfügt, um die Erfassung und Weitergabe dieser Informationen an den Anbieter und Dow Jones zu ermöglichen.
8. Haftungsausschlüsse. Sofern in der Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, lehnen der Anbieter und Dow Jones jegliche Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen hinsichtlich der Dow-Jones-Inhalte ab und tragen keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Aktualität, sachliche Richtigkeit oder die Nichtverletzung von Rechten durch diese Inhalte. Die Dow-Jones-Inhalte werden ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt, und Quellen können jederzeit entfernt oder gesperrt werden. Dow Jones übernimmt zudem keinerlei Haftung im Rahmen dieses Anhangs oder des Rahmenvertrags zwischen dem Anbieter und dem Kunden, und die Haftung des Anbieters ist auf die im Rahmenvertrag genannten Beträge limitiert. Dieser Abschnitt 7 überdauert die Kündigung oder den Ablauf dieses Vertrags.
9. Löschung. Der Kunde wird bei Kündigung oder Ablauf dieses Vertrags alle Dow-Jones-Inhalte und abgeleiteten Daten von allen Servern oder Systemen in seinem Einflussbereich löschen.